Gestern war ich – bevor sie schließt – noch schnell in der Bayerischen Landesausstellung über Ludwig II. Dabei habe ich auch – mal wieder – das Schloss Herrenchiemsee besucht und auch das ehemalige Augustiner Chorherren Stift, in dem 1948/49 das Grundgesetz erarbeitet wurde. Kleines Fazit für die drei:
König-Ludwig-Ausstellung – interessant, viel zu lesen und zu hören, interessante Objekte, aber viel zu voll, zu kleinräumig und der Besucheransturm ist zu unorganisiert.
Schloss Herrenchiemsee – die Prunkräume sind immer einen Besuch wert. In kleinen Gruppen wird man nach strengem Zeitplan gestaffelt durch das Schloss geleitet, hat aber gleichwohl die Ruhe sich dort umzusehen.
Stift – sehr interessant, vor allem weil gleich vier Sachen zu besichtigen sind: Wohnräume Ludwig II. während des Schlossbaus, Verfassungskonvent, Repräsentationsräume des Klosters und eine sehenswerte Gemäldegalerie der Chiemseer Maler.
Für alle drei aber gilt: STRENGSTES FOTOGRAFIERVERBOT! 😈
Ich kann das nicht verstehen und – ehrlich gesagt – auch nicht akzeptieren. Wenn keiner hersieht, fotografiere ich trotzdem, wenn auch ohne Blitz und Stativ. 😛
Kein Wunder also, dass dabei auch ein paar launige Bilder entstehen. 😉
Zunächst – windgeprüft die Seekapelle an der Nordspitze der Insel:
Nun – pfui! – ein verbotenes Foto (Dafür aber zeimlich unscharf):
Und zwei – frei kommentierte – Aufnahmen vom Rand der Brunnen:
Noch zwei Collagen hinterher:
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